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VW-Skandal: Rechte der VW-Kunden
Der Skandal um die manipulierten Abgaswerte bei Volkswagen zieht immer weitere Kreise. BBX beschäftigt sich mit der Frage, welche Rechte die Verbraucher gegenüber VW haben.
von Thomas Schulz
VW-Skandal: Rechte der VW-Kunden. VW Abgaswerte - Dieselgate
© ruigsantos / 123RF

Der VW-Skandal (“Dieselgate”) erschüttert den Konzern, seinen Aktienkurs, seine Finanzen, die Aktienmärkte insgesamt und nicht zuletzt auch deutsche Verbraucher. Eine Frage geistert seit dem 24.09.15 durch die Fachpresse: Können VW-Käufer eines Dieselfahrzeugs von ihrem Kaufvertrag zurücktreten? Denn dass deutsche Fahrzeuge ebenfalls betroffen sind, gilt inzwischen als (fast) gesichert. Im Verkaufsprospekt dieser Wagen wurde aber mit tadellosen Abgaswerten geworben und das ist ein handfester juristischer Ansatz, um den Kaufvertrag nötigenfalls zu kündigen und Schadenersatz zu fordern.

Betrifft „Dieselgate“ die deutschen Autofahrer?

Am 24. September 2015 fallen die Meinungen noch leicht uneinheitlich aus. Der ADAC verkündet, dass man die vorliegenden Informationen nicht für endgültig sicher halte. Die Pressemitteilungen des VW-Konzerns seien nicht exakt genug, um Technikern genaue Rückschlüsse zu erlauben, so ein ADAC-Sprecher.

VW zufolge sind elf Millionen Motoren vom Typ „EA 189“ betroffen, bei denen es auffällige Abweichungen zwischen den Abgaswerten im realen Fahrbetrieb und dem Prüfstandswert gibt. Es handelt sich um einen TDI-Common-Rail-Motor, auch deutsche VW-Fahrzeuge fahren damit. Der ADAC hält Tricksereien des Konzerns in Deutschland und Europa grundsätzlich für möglich, kann sich aber aktuell noch keine gezielte Abgaswertemanipulation durch eine Software wie in den USA vorstellen. Das sei unnötig, weil die Abgasnormen in Europa nicht so streng wie in den USA ausfallen, so in einem Statement Axel Knöfel als Leiter des Landsberger ADAC-Abgasprüfstands.

Der SPIEGEL schreibt am 24.09.15 dazu: Die Abgas-Affäre betrifft sehr wohl europäische Autofahrer, erst am späten Nachmittag des 24.09.15 äußerte sich Verkehrsminister Alexander Dobrindt dementsprechend auf einer Pressekonferenz in Berlin heraus. Demnach wurden 1.6-Liter- und 2.0-Liter-Dieselmotoren manipuliert. Volkswagen hatte das schon am Mittwoch den Mitgliedern der Untersuchungskommission mitgeteilt, erst am Donnerstag gelangte es in die Pressekonferenz des Verkehrsministers. Die Zahl der betroffenen Fahrzeuge stehe aber immer noch nicht fest, so Dobrindt. Gleichzeitig kündigte er an, dass man auch bei anderen Marken Abgas-Nachprüfungen anordne. Das scheint berechtigt: „AUTO BILD“ berichtet, ein BMW X3 habe bei Messungen auf der Straße unzulässige Stickoxidwerte aufgewiesen. Jedoch sei bei diesem Fahrzeug anders als bei VW keine Funktion für die Erkennung von Abgaszyklen durch eine Software eingesetzt worden. Das könnte bedeuten, dass BMW zwar fahrlässig, aber nicht vorsätzlich strafbar gehandelt hat. Der Daimler-Konzern verwies indes auf die eigene “saubere” Arbeit, hier sollen keine Fahrzeuge manipuliert worden sein. Die Marke Audi könnte unter Umständen mit vier Modellreihen betroffen sein, die aktuell untersucht werden. Eine Ausdehnung des Skandals auf Europa wäre ein absoluter Tiefschlag für VW. Dass es sich weltweit um insgesamt elf Millionen Fahrzeuge handelt, hatte VW schon mitgeteilt. Der ehemalige VW-Chef Winterkorn hat inzwischen seinen Stuhl geräumt.

Was können Fahrer von VW-Dieselfahrzeugen unternehmen?

Der ACE (Auto Club Europa) rät, beim Händler oder in der Fachwerkstatt den Fahrzeugschein vorzulegen, um zu prüfen, inwieweit das eigene Auto betroffen sein könnte. Der ADAC veröffentlicht die Abgaswerte in seinem Ecotest, die auf eigenen Messungen basieren. Dass es bei Dieselfahrzeugen Abweichungen zu den Euro-6-Grenzwerten gibt, haben die Technik-Experten des Automobilklubs schon länger festgestellt. In den USA wurden Abweichungen um die Faktoren 10 bis 40 festgestellt, der ADAC konstatierte für europäische Normen Abweichungen um das Sieben- bis 20-Fache.

Können denn die Autofahrer daraufhin einen kürzlich gekauften Neuwagen zurückgeben? Der ADAC tut sich schwer mit einer juristischen Einschätzung. Die Frage einer Abgasmanipulation stand noch nie im Raum, wohl aber die des abweichenden Kraftstoffverbrauchs. Hier haben schon Gerichte im Sinne der Autofahrer geurteilt. Ein Sachmangel liegt vor, wenn der Verbrauch mehr als 10 % über den Herstellerangaben liegt. Doch wie kommen Autokäufer mit falsch deklarierten Abgaswerten zu ihrem Recht? Diese Werte müssten unter Laborbedingungen nachwiesen werden. Chancen auf Erfolg hätten die Kläger durchaus, zu erhöhtem Spritverbrauch liegen Urteile vor. Das technische Gutachten gleicht dem des nun fälligen wegen der Abgaswerte. Das Oberlandesgericht Hamm urteilte beispielsweise unter Aktenzeichen 28 U 94/12 / 4 O 250/10 im Jahr 2013 im Sinne eines Käufers, der die Rückabwicklung seines Kaufvertrages wegen zu hohen Spritverbrauchs gefordert hatte. Der BGH in Karlsruhe hatte schon 2005 entsprechend geurteilt (Az. VIII ZR 19/05).

Werden Millionen VW-Autos stillgelegt?

Das Szenario, dass Millionen VW-Autos stillgelegt werden, ist nicht auszuschließen, denn die Manipulation von Abgaswerten ist eine Straftat, der Betrieb von Fahrzeugen mit zu hohen Werten unzulässig. Die EU-Verordnung zur Genehmigung von Fahrzeugtypen, die den Abgasnormen 5 und 6 entsprechen müssen, ist eindeutig. Sie verbietet die Verwendung von Abschalteinrichtungen, wie sie in den US-Dieselfahrzeugen von VW festgestellt wurden. Mit der Feststellung so einer Abschalteinrichtung, mit der Messwerte manipuliert werden, erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Es muss stillgelegt werden. Der Konzern dürfte also alsbald eine Rückrufaktion starten. Ob es so weit kommt, ist jedoch unklar. Umweltexperten gehen nämlich davon aus, dass die Politik über diese Manipulationsmöglichkeit informiert war und nur deshalb die entsprechenden Gesetze erlassen hat. Die deutsche, europäische und internationale Autoindustrie ist jedoch ein so gigantischer Wirtschaftsfaktor, dass sich die Politiker aller Länder wohl arrangieren müssen. Denkbar wären also Zwischenlösungen wie eine Rückrufaktion für die betroffenen Fahrzeuge plus zeitweiliger Ausnahmegenehmigung für ihren Betrieb, bis das Problem behoben ist.

von Thomas Schulz

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