Und der Service an Bord der Reisebusse kann sich sehen lassen: Kostenfreies WLAN ist inzwischen in fast jedem Fernbus verfügbar. Hungern muss man auch auf so gut wie keiner der Verbindungen mehr; Snacks und Getränke können beim Busfahrer gekauft werden. Klimaanlage und komfortabler Sitzabstand sind bereits selbstverständlich. – Dass der standardmäßige Komfortsitzabstand von 70 cm größere Menschen dennoch in Bedrängnis bringt, darüber sieht man für den geringen Preis gerne hinweg, klemmt sich für die Zeit der Fahrt auf den Sitz und hofft inständig, dass der Vordermann nicht von der Möglichkeit Gebrauch macht, seinen Sitz durch Zurückklappen der Rückenlehne in eine gemütliche Ruheposition zu bringen.
Reisekomfort noch ausbaufähig
Auch Stiftung Warentest (7/2014) berichtet, dass beim Service tatsächlich in einigen Fällen Abstriche gemacht werden müssen: Nicht immer funktioniert das WLAN und auch die Bordtoilette ist für große Menschen nicht unbedingt Hort der Erholung.
Außerdem kommt es laut der Stiftung in 20 % der Fälle zu (erheblichen) Verspätungen aufgrund von Staus oder Unfällen. Vor allem freitags und sonntags birgt das erhöhte Verkehrsaufkommen ein großes Staurisiko. Verspätungen von 30 bis 45 Minuten sind dann keine Seltenheit mehr.
Verspätung – welche Ansprüche bestehen bei der Reise mit dem Fernbus?
Doch bei all dem Service und dem verführerischen Preis, den Fernbusse ihren Kunden bieten, hat die Bahn noch immer einen großen Vorteil: Sie kann nicht im Stau stecken bleiben. Besonders jetzt, zur Hauptreisezeit, erreicht kaum ein Bus sein Ziel in der angesetzten Zeit. Steht der Bus im Stau heißt das für die Reisenden, dass sich die Ankunft um unbestimmte Zeit nach hinten verschiebt.
In solchen Fällen kommt die Frage auf, welche Ansprüche Reisende dann bei Verspätungen stellen können? Anders als bei Flug- und Bahnreisen, wo gesetzlich geklärt ist, welche Entschädigungen anfallen können, gibt es für Fernbusse bisher kaum gesetzliche Regelungen.
Dennoch: Nur weil man eine Busreise gebucht hat, heißt das nicht automatisch, dass man auf sämtliche Rechte verzichtet. Mit der im März 2013 verabschiedeten EU-Verordnung für Personentransport wurden zumindest einige Regelungen bezüglich der Verspätung von Fernbussen getroffen.
Verspätete Abfahrt wird entschädigt – verspätete Ankunft nicht
Ab einer Verspätung von 90 Minuten und mehr steht Reisenden Verpflegung in Form eines kostenlosen Imbiss‘ und Getränken zu. Beträgt die Wartezeit mehr als zwei Stunden, muss das Busunternehmen die Fahrkosten erstatten oder die Kosten für ein vergleichbares Verkehrsmittel übernehmen. Vergisst das Unternehmen ein solches Angebot zu unterbreiten, haben Reisende zusätzlichen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe der Hälfte des Fahrpreises. Gleiches gilt bei einer Annullierung oder einem überbuchten Bus.
Kommt es zu einem Unfall, muss das Unternehmen einen Ersatzbus organisieren, um seinen Kunden die Weiterfahrt zu ermöglichen. Ist an eine solche nicht zu denken, steht den Reisenden eine Hotelunterbringung zu.
Doch Verspätung ist nicht gleich Verspätung und so gelten diese Regelungen erst aber einer Strecke von 250 Kilometern und nur bei verspäteter Abfahrt des Busses, nicht aber bei verspäteter Ankunft.
Stau muss in Kauf genommen werden
Eine weitere Einschränkung beträgt Verspätungen aufgrund von Verkehrsstaus. Bleibt der Bus im Stau stecken, können Reisende keine Ansprüche geltend machen. Denn auf der Straße läuft eben nicht immer alles nach Plan und so fallen Staus nicht in den Verantwortlichkeitsbereich des Busreiseveranstalters. Wer sich für eine Reise mit dem Bus entscheidet, muss diesen Zeitfaktor berücksichtigen.
Um Verspätungen aufgrund von Staus möglichst zu vermeiden, haben die Busunternehmen ihre Fahrten bereits bestmöglich an das Verkehrsaufkommen angepasst. Aus diesem Grund kann die Fahrzeit für eine Strecke variieren, je nachdem, zu welcher Tageszeit der Bus auf der Straße ist.
Viele Fernbusunternehmen versuchen die Verspätungssituation mithilfe eines Verspätungsalarms zu entschärfen: Per App oder SMS können sich Reisende über eventuelle Verspätungen informieren lassen. Das macht den Bus zwar auch nicht schneller, vermeidet aber immerhin unnötige Wartezeiten an der Bushaltestelle.
Übersicht: Fahrgastrechte bei Fernbusreisen
Situation | Anspruch auf * |
---|---|
Verspätung der Abfahrt um 90 bis 120 Minuten | Imbiss und Erfrischungen |
Verspätung der Abfahrt um 120 oder mehr | Erstattung des Fahrpreises oder Kostenübernahme für die Weiterreise mit einem vergleichbaren Verkehrsmittel |
Annullierung der Fahrt | Erstattung des Fahrpreises oder Kostenübernahme für die Weiterreise mit einem vergleichbaren Verkehrsmittel |
Überbuchung der Busses | Erstattung des Fahrpreises oder Kostenübernahme für die Weiterreise mit einem vergleichbaren Verkehrsmittel |
Vergisst das Busunternehmen die Erstattung des Fahrpreises bei verspäteter Abfahrt/Annullierung/Überbuchung | Entschädigung in Höhe von 50 % des Fahrpreises |
Abbruch der Fahrt ohne Möglichkeit auf Weiterfahrt am selben Tag | Maximal zwei Übernachtungen für 80, – €/Nacht pro Person |
Verzögerung aufgrund von Naturkatastrophen/widrigem Wetter/Stau | Keine Ansprüche. Der Veranstalter steht nicht in der Pflicht |
* Alle Ansprüche bestehen erst ab einer Fahrstrecke von 250 km und nur bei verzögerter Abfahrt des Busses, nicht bei verzögerter Ankunft.