In der Regel kommen heftige Unwetter nicht ohne Vorwarnung. Wenn Windstärken und Wassermengen gefährlich zu werden drohen, wird dies in den Medien einige Tage im Voraus angekündigt. Auch wenn die tatsächlichen Unwetter dann oft schwächer ausfallen als erwartet, sollte man derartige Meldungen ernst nehmen. Immer wieder kommt es zu teils schweren Schäden an Gebäuden und sogar Todesopfern, beispielsweise wenn Menschen sich trotz Sturm im Freien aufhalten und vom Blitz oder umherfliegenden Ästen getroffen werden. Die Wetterdienste stellen im Internet auch Sturmkarten bereit, auf denen sich Route und voraussichtliche Stärke von Unwettern verfolgen lassen. Dort kann man erkennen, ob man direkt betroffen sein wird oder nur die Ausläufer mitbekommt.
Rasche Begutachtung nach Sturm
Obwohl die meisten Häuser in Deutschland aufgrund ihrer Bauweise vergleichsweise sicher sind, sollte man schauen, ob es nicht doch lose Dachplatten oder Regenrinnen oder dünne Äste sowie Dinge im Garten und rund ums Haus gibt, die umherfliegen und zur Bedrohung werden könnten. Wer diese vorab sichert, vermeidet bereits potentiellen Ärger.
Wenn der Sturm vorüber ist, gilt es, die Schäden rasch zu begutachten und vor allem, mögliche Gefahrenzonen zu sichern. Dazu gehört, abgerissene Äste zu entsorgen und eventuell ein Absperrband anzubringen, wenn das Risiko besteht, dass Teile vom Dach abstürzen und Passanten verletzen könnten.
Welche Versicherung haftet für Sturmschäden?
Die erste Frage, die sich jeder stellt, lautet: Wer kommt für die Schäden auf? Für Hauseigentümer haftet die Gebäudeversicherung ab Windstärke acht. Allerdings kommt diese nur für Schäden auf, die explizit von der Police abgedeckt sind; es lohnt also, hier nicht am falschen Ende zu sparen. Mieter müssen erstmal nicht weiter aktiv werden, da die Versicherung des Eigentümers, der in der Regel auch der Vermieter ist, in der Pflicht ist. Wichtig für alle Beteiligten ist aber in jedem Fall eine Haftpflichtversicherung – die einspringt, wenn man vorab nicht restlos alle losen Elemente gesichert hat und etwas vom Balkon gefallen oder umher geflogen ist und das Eigentum Dritter beschädigt oder einen Personenschaden verursacht hat. Kleinere Schäden sollte man eher aus der eigenen Tasche bezahlen, denn in den meisten Fällen wird bei Inanspruchnahme der Haftpflichtversicherung der monatliche Beitrag erhöht.
Im Falle größerer Schäden muss man umgehend die Versicherung informieren. Zur eigenen Absicherung kann es in bestimmten Fällen sinnvoll sein, einen unabhängigen Gutachter zu konsultieren. Ob sich das lohnt, hängt nicht zuletzt von der Schadenshöhe ab.
Schnell handeln und Schäden dokumentieren
Der Eigentümer ist unmittelbar nach Entstehen der Schäden in der so genannten Schadensminderungspflicht. Das bedeutet: Er muss Sorge tragen, dass die Schäden sich nicht vergrößern, etwa wenn Teile des Daches abgedeckt oder der Keller voller Wasser ist. Denn dann drohen Folgeschäden wie Schimmel oder gar Zerstörung der Bausubstanz.
„Besonders wichtig ist das bei Dachschäden. Wenn sich Ziegel gelöst oder schwere Äste die Dachhaut durchschlagen haben, sollte die Dachfläche so schnell wie möglich wieder geschlossen werden“, empfiehlt der Bausachverständige Herbert Oberhagemann vom Verband privater Bauherren (VPB) in Hamburg. „Notfalls sollten Löcher im Dach zunächst mit einer Foliege schützt werden, sonst dringt Regen in die Dachkonstruktion ein. Die Dämmung wird durchnässt, verliert ihre Dämmwirkung und es besteht Schimmelgefahr.“
Im akuten Fall kann man die Feuerwehr rufen, beispielsweise um den Keller leerzupumpen. Denn für Folgeschäden nach dem Unwetter kommt die Versicherung meistens nicht auf. Wer rasch handeln muss um Schlimmeres zu verhindern, sollte sich dennoch die Zeit nehmen und einige Fotos anfertigen, die als Dokumentation für die Versicherung dienen.