BBX sprach hierüber mit Andre Kraus, der als selbständiger Anwalt Privatpersonen, Unternehmer und Betriebe in finanziell schwierigen Situationen unterstützt und begleitet.
Interview mit einem Insolvenzantwalt
BBX: Die Zahl der Privatinsolvenzen ist in den letzten knapp zehn Jahren explodiert – von unter 9000 im Jahr auf heute rund 100.000. Woran liegt das?
Kraus: Bis 1999 galt die Konkursordnung, wer Schulden hatte musste Verjährungsfristen von bis zu dreißig Jahren abwarten, bis die Schulden komplett bereinigt werden. Erst danach wurde mit der Insolvenzordnung die Möglichkeit der privaten Insolvenz geschaffen, seine Schulden innerhalb einer deutlich kürzeren Zeit zu verlieren. Dies sprach sich auch nicht sofort herum. Inzwischen wissen das immer mehr Menschen, auch durch Fälle von Prominenten und durch die Berichterstattung in den Medien, folglich steigt die Zahl derjenigen, die diese Option beanspruchen.
BBX: Bis zu welchen Punkt ist eine Privatinsolvenz vermeidbar – wie hoch müssen die Schulden sein, damit es keinen anderen Ausweg mehr gibt?
Kraus: Das kommt immer auf den Einzelfall an. Generell kann man sagen, dass eine Insolvenz dann unvermeidbar wird, wenn die monatlichen Raten das, was man an finanziellem Spielraum hat, dauerhaft übersteigen. Betroffene müssen ökonomisch denken und vor allem ehrlich zu sich selbst sein, sich fragen: Wie hoch sind die Raten? Und kann ich das noch alleine stemmen? Es gibt Menschen mit Schulden von tausend oder zweitausend Euro. Das sind meist Bagatellfälle, die sich schon im Gespräch mit den Gläubigern lösen lassen. Im Schnitt sind ca. zehntausend Euro Schulden ein Betrag, ab dem viele die Reißleine ziehen. Bei einigen, oft jungen Menschen, liegt das Einkommen gar unter der Pfändungsfreigrenze, und dann wird die Schuldenlast erdrückend.
BBX: Und dann kostet Insolvenzberatung und das Insolvenzverfahren auch noch Geld – wie sollen Menschen, die ohnehin verschuldet sind, diese zusätzlichen Kosten bewältigen?
Kraus: Die Verfahrenskosten werden gestundet und können ganz am Ende, nach der Restschuldbefreiung, gezahlt werden, in einigen Fällen müssen sie auch gar nicht zurückgezahlt werden. Im Vorfeld sollte der Schuldner die Zahlung an alle Gläubiger einstellen. Dadurch entsteht ein gewisser Spielraum, aus dem die Insolvenzberatung durch den Anwalt finanziert werden kann. Auch hier werden in der Regel Raten vereinbart, die den Möglichkeiten des Schuldners Rechnung tragen.
„Wichtig ist, einen kühlen Kopf zu bewahren“
BBX: Für viele Menschen bedeutet Insolvenz psychischen Stress und Angst – dabei ist der Ablauf eigentlich transparent und birgt nur wenige Risiken. Welches sind die wichtigsten Risiken, auf die man sich einstellen muss?
Kraus: Wichtig ist, einen kühlen Kopf zu bewahren und einen formell sauberen, unangreifbaren Insolvenzantrag zu stellen. Im Vorfeld müssen alle Gläubiger ermittelt und auch nach eventuell vergessenen Gläubigern gesucht werden, denn wird ein Gläubiger nicht einbezogen, kann dieser auch nach Jahren noch das Verfahren platzen lassen. Auch wenn das nicht vorkommen sollte kann es in der heißen Phase, wenn die Gläubiger kontaktiert werden, passieren, dass einer von ihnen eine Pfändung erwirkt. Davor haben viele Schuldner Angst: Dass sie durch eine Pfändung plötzlich weniger als den Pfändungsfreibetrag zur Verfügung haben. Doch in dem Fall muss der Insolvenzberater sofort intervenieren und das Geld zurückholen. In aller Regel funktioniert das, denn die Liquidität des Schuldners ist essentiell. Er muss zum Beispiel weiterhin seine Miete bezahlen können. Wenn nicht, werden rechtliche Schritte gegen den Gläubiger eingeleitet. Ein guter Insolvenzanwalt versucht, zwischen den Parteien zu vermitteln, dass solche Fälle unter Umständen verhindert werden können.
BBX: Welches sind die häufigsten Fehler, die Mandanten während der sechs Jahre der Insolvenz und in der heißen Phase machen?
Kraus: Man darf auf keinen Fall in der heißen Phase irgendeine Rate weiter zahlen, denn das heißt, einen Gläubiger zu bevorzugen, und das gefährdet den ganzen Prozess. Schon deshalb ist die offene Kommunikation zwischen Schuldner, Gläubigern und dem Insolvenzanwalt als Puffer zwischen den Parteien so wichtig. Im Verfahren selbst gibt es Obliegenheiten, aber der Schuldner behält seine Autonomie. Er darf beispielsweise umziehen oder eine neue Arbeit antreten – er muss dies nur stets rechtzeitig vorab mitteilen. Vergisst man das, kann im schlimmsten Fall die Restschuldbefreiung versagt werden, und dann wäre alles umsonst gewesen.
BBX: Welche Gründe treibt die Menschen in die Verschuldung?
Kraus: Die Gründe sind sehr unterschiedlich, die Menschen, die eine Insolvenz beantragen, sind ein Spiegel der Gesellschaft. Es gibt gescheiterte Unternehmer ebenso wie Familien, die sich mit der Eigenheimfinanzierung übernommen haben. Scheidung und Arbeitsplatzverlust spielen oft eine Rolle, aber auch der Konsum auf Kredit bei Menschen, die irgendwann den Überblick über ihre Verbindlichkeiten verlieren oder mit ihren Finanzen überfordert sind. In jedem Fall ist aber der Ablauf der Privatinsolvenz ein transparentes und sicheres Verfahren, wenn man einige Regeln beachtet und versucht, ruhig zu bleiben. Natürlich bedeutet die Situation oft psychischen Stress, aber die wirklichen Risiken sind überschaubar.