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Recht auf Urlaub – was Arbeitnehmer wissen müssen
Vor allem der jungen Generation scheint die Trennung zwischen Arbeitszeit und Freizeit schwerzufallen. Bei den Arbeitnehmern bis 29 sind rund 30 % auch in ihrem Erholungsurlaub für Chef und Kollegen erreichbar.
von Charlotte Ruzanski
Recht auf Urlaub –  was Arbeitnehmer wissen müssen. Laut Gesetz stehen jedem Arbeitnehmer pro Jahr mindestens vier Wochen Erholungsurlaub zu.
© Pixabay

Im Großen und Ganzen arbeitet jeder fünfte in seiner Freizeit. Jährlich summieren sich so rund 260 Millionen zusätzlicher Arbeitsstunden auf. Als Faustregel scheint dabei zu gelten: Je höher das Gehalt, umso höher auch die Wahrscheinlichkeit, im Urlaub arbeiten zu müssen.

Verstärkt wird das Problem vor allem durch Computer und Smartphone, die eine ständige Erreichbarkeit ermöglichen und die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit immer mehr verschwimmen lassen.

Was ist eigentlich erlaubt?

Urlaub ist ein elementares Recht. Nach dem Bundesurlaubsgesetz hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erholung. Diese soll vor allem als Schutz vor gesundheitsschädlicher Überarbeitung dienen, aber dem Arbeitnehmer auch Raum für Freizeit, Familie und Freunde schaffen.

Nach Ablauf der Probezeit haben Arbeitnehmer den vollen Urlaubsanspruch. Für die Erholung sind mindestens vier Wochen pro Jahr vorgesehen, denn das Gesetz sieht 24 Werktage als Urlaubstage vor, wobei der Samstag als Werktag gezählt wird.

Wann der Urlaub genommen wird, kann der Arbeitnehmer selbst entscheiden, wobei der Chef dem Antrag zustimmen muss. Dabei hat er allerdings wenig Handhabe gegen den Urlaub zu stimmen. Nur in Ausnahmefällen kann ein Urlaubsantrag verweigert werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Krankenstand sehr hoch ist, oder wenn ein wichtiger Auftrag fertig werden muss. Außerdem kann es sein, dass Kollegen aus sozialen Gesichtspunkten bei der Urlaubsverteilung bevorzugt werden, z. B. weil sie Kinder im schulpflichtigen Alter haben und an die Schulferien gebunden sind.

Wird der Urlaub verweigert, muss der gesetzliche Anspruch berücksichtigt werden, d. h. dem Arbeitnehmer muss eine Alternativmöglichkeit gegeben werden, wann der Urlaub gemacht werden kann. Außerdem darf die Ablehnung von Urlaubsanträgen nicht gehäuft vorkommen.

Und ständig klingelt das Telefon …

Was aber hilft es, wenn man zwar den Urlaub genehmigt bekommen hat, der Chef sich aber dennoch andauernd über Mail oder Telefon bei einem meldet?

Grundsätzlich gilt: Es besteht keine Pflicht während des Erholungsurlaubs für den Chef verfügbar zu sein. Klingelt also das Handy mit der Nummer des Chefs, kann man es getrost ignorieren. Ebenso ist man nicht verpflichtet seine Mails zu checken oder eine Adresse zu hinterlassen, bei der man während des Urlaubs erreichbar ist.

Wird dennoch auch Arbeitsbereitschaft während des Urlaubs verlangt, sollte man zunächst das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen. Stellt dieser auf stur ist der Gang zum Betriebsrat angebracht. Wenn das nicht möglich ist, bleibt als letztes der Gang zum Anwalt, den viele Arbeitnehmer scheuen. Eine Angst, die unbegründet ist, da das Recht in solchen Fällen in der Regel auf Seiten der Arbeitnehmer ist.

Wann der Urlaub abgebrochen werden muss

Natürlich dürfen Arbeitnehmer auch nicht ohne feste Handhabe aus dem Urlaub zurückgeholt werden. Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen, die ein solches Vorgehen rechtfertigen. Ein solcher Fall liegt vor, wenn der Firma die Pleite droht und nur der Angestellte im Urlaub kann die Situation retten. Ebenso bei Berufen mit Bereitschaftsdienst, wie Feuerwehr oder Sanitätern. Auch diese müssen im Katastrophenfall, wenn alle anderen Kollegen im Einsatz sind, bereit sein, ihren Urlaub abzubrechen.

Für diese Sonderfälle gilt jedoch: Sämtliche Mehrkosten, die dem Arbeitnehmer entstanden sind (durch Stornierung, Umbuchung, etc.) müssen vom Arbeitgeber übernommen werden. Ebenso muss der Vorgesetzte gewährleisten, dass die Urlaubstage nachgeholt werden können, damit der Arbeitnehmer auch tatsächlich zu seinem Erholungsurlaub kommt.
Statistik: Was hat dazu beigetragen, dass Sie sich in Ihrem Sommerurlaub nicht erholen konnten? | Statista
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von Charlotte Ruzanski

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